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Was kostet die Information?

von Katja Reich

Neugierig, hartnäckig, investigativ. Soweit das Ideal der umfangreichen Recherche. Doch in der Realität spielt auch das liebe Geld eine Rolle. An viele Informationen gelangen Journalisten zwar umsonst. Doch vor allem dann, wenn sie in den Akten der Behörden blättern möchten, kann es teuer werden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Gebühren und Auslagen und einige bundesland-spezifische Besonderheiten.

Auskünfte nach den Landespressegesetzen (LPGs)

Auskünfte nach den Landespressegesetzen sind in der Regel kostenlos. Lediglich die Auslagen für eventuelle Kopien müssen Journalisten theoretisch zahlen. In der Praxis ist aber auch dies meist umsonst, wie Anrufe bei den Pressestellen von Städten in verschiedenen Bundesländern (Dortmund, Dresden, München) ergaben.

Auskünfte zum Inhalt des Grundbuchs

Die Einsichtnahme beim Amtsgericht ist für den Antragsteller kostenlos. Für einen Auszug zahlt er zehn Euro (beglaubigt: 18 Euro).
Teuer ist demgegenüber der Online-Zugriff auf das Elektronische Grundbuch. Wer  beispielsweise das Online-Angebot von Nordrhein-Westfalen nutzen möchte, muss schon für die Einrichtung dieses Dienstes eine Gebühr von 500 Euro zahlen.

Auskünfte zum Inhalt von Handelsregister, Unternehmensregister und Vereinsregister

Die Einsichtnahme beim Registergericht in Handels-, Unternehmens- oder Vereinsregister ist kostenlos. Ein Auszug in Papierform kostet jeweils zehn Euro (beglaubigt: 18 Euro). Das Registergericht kann die gewünschte Seite auch per E-Mail schicken. Das kostet dann fünf Euro (beglaubigt: acht Euro). Außerdem bekommen Interessierte beim Gericht Kopien der zu den Registern eingereichten Dokumente (z.B. Gesellschafterverträge). Hier unterscheiden sich die Kosten von Gericht zu Gericht. In der Regel zahlt der Journalist 50 Cent pro Blatt, bei einer größeren Anzahl Kopien sind es zwischen 15 und 30 Cent.
Zudem besteht die Möglichkeit, Daten online abzurufen - sowohl die Registerblätter als auch die zum Register eingereichten Dokumente. Pro Registerblatt oder Dokument zahlt man 4,50 Euro.
Handelsregister und Vereinsregister finden sich unter www.handels-register.de, das Unternehmensregister unter www.unternehmens-register.de

Informationsfreiheitsgesetze (IFGs)

Wer mit Hilfe der Informationsfreiheitsgesetze an die Inhalte von Akten gelangen möchte, muss bei geringem Verwaltungsaufwand in der Regel nichts zahlen. Er kann jedoch in einigen Bundesländern bei hohem Aufwand (wenn beispielsweise Textpassagen für den Schutz öffentlicher oder privater Interessen geschwärzt werden müssen) mit Kosten bis zu 1000 oder sogar 2000 Euro rechnen. Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, je nach Gebührenverordnung. Für die Bundesbehörden existiert ebenfalls eine separate Informationsgebührenverordnung. Für alle Bundesbehörden und alle Bundesländer mit eigenem IFG gilt jedoch: Die Ablehnung eines Antrages, die Bereitstellung weniger Kopien sowie einfache mündliche und schriftliche Auskünfte sind kostenlos.
Wer bei Bundesbehörden Akteneinsicht nehmen möchte, zahlt je nach dem Aufwand, der für die Vorbereitungen bei der Behörde nötig ist, 15 bis 500 Euro. Für Kopien ohne zusätzliche Auskunft werden 15 bis 125 Euro fällig; ist der Aufwand für die Zusammenstellung der Unterlagen relativ hoch, sind es 30 bis 500 Euro. Eine schriftliche Auskunft plus Herausgabe von Abschriften kostet 30 bis 250 Euro, bei hohem Aufwand 60 bis 500 Euro. Auslagen werden in jedem Fall erhoben (s. Tabelle). Damit auch Interessierten ohne dicken Geldbeutel der Zugang zu Informationen möglich ist, kann die Behörde die Kosten halbieren oder sogar vollständig erlassen. Diese Ermäßigungen dürften vermutlich einem freien Journalisten eher gewährt werden als einem Medienunternehmen.
In den Bundesländern sind unter anderem die Höchstgrenzen der Kosten unterschiedlich geregelt. Am teuersten kann es in Schleswig-Holstein werden: Bei hohem Verwaltungsaufwand kostet die schriftliche Auskunft 51 bis 2045 Euro. Die Akteneinsicht kostet bei umfangreichen Maßnahmen zur Zusammenstellung der Informationen 51 bis 1023 Euro, bei „außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen“ 1023 bis 2045 Euro. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen sind bei Akteneinsicht Kosten bis zu 1000 Euro möglich, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen. Zudem zahlt der Antragsteller in Mecklenburg-Vorpommern für eine schriftliche Auskunft und/oder Abschriften bis zu 1000 Euro, wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Interessen ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht.
In Berlin und Bremen muss die jeweilige Behörde rechtzeitig auf die voraussichtliche Höhe der Kosten hinweisen. Das ist auch in Mecklenburg-Vorpommern der Fall, allerdings erst ab einem Betrag von mehr als 200 Euro. Ein Teil der Kosten - oder in seltenen Fälle: die Gesamtkosten - können in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erstattet werden.

Tipps:

Als Journalist sollte man nur auf das IFG zurückgreifen, wenn man das Recht auf Akteneinsicht auf jeden Fall wahrnehmen möchte. Ansonsten sollte man sich an eine Auskunft nach den Landespressegesetzen halten, die in der Regel kostenlos ist. Eine andere Möglichkeit ist, mit der Behörde eine Regelung zu treffen, sodass sie beispielsweise Bescheid gibt, wenn die Gebühren höher als 100 Euro werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, Fragen so präzise wie möglich zu formulieren, um so den Verwaltungsaufwand und die daraus resultierenden Kosten möglichst gering zu halten.

Umweltinformationsgesetze (UIGs)

Auch bei den Umweltinformationsgesetzen muss zwischen dem Bundesgesetz und den UIGs der Länder unterschieden werden. Allen Gesetzen gemeinsam ist, welche Auskünfte kostenlos sind: Einfache mündliche Auskünfte kosten nichts; die Vor-Ort-Einsicht bei einer Behörde und die Ablehnung eines Antrags sind ebenfalls kostenlos. Auf der Homepage „Umweltportal Deutschland“ – www.portalU.de – verbreiten Umweltbehörden des Bundes und der Länder aktiv Informationen. Deren Abruf ist ebenfalls gebührenfrei.
Die Höhe der Gebühren muss die Behörde in jedem Fall so bemessen, dass das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen in Anspruch genommen werden kann („Jedermann-Regelung“). Das schreibt eine EU-Richtlinie vor.
Wer bei einer Bundesbehörde einige wenige Kopien zu Umweltinformationen erhält, zahlt nichts. Eine höhere Anzahl Kopien kostet bis zu 125 Euro, bei hohem Verwaltungsaufwand bis zu 500 Euro. Mit einem hohen Aufwand ist vor allem dann zu rechnen, wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Interessen Daten ausgesondert werden müssen. Umfassende schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von Duplikaten kosten bis zu 250 Euro, bei hohem Aufwand bis zu 500 Euro. Hinzu kommen in jedem Fall die Kosten für die Auslagen (s. Tabelle).
In den meisten Bundesländern kosten schriftliche oder elektronische Auskünfte sowie die Herausgabe von Akten, anderen Informationsträgern oder Kopien je nach Zeitaufwand bis zu 500 Euro. Relativ teuer kann es in Sachsen werden: Entsteht beispielsweise durch das Schwärzen von Textstellen auf Kopien ein hoher Verwaltungsaufwand, kostet dies 500 bis 1000 Euro. In Hessen können für umfangreiche schriftliche Auskünfte oder die Akteneinsicht Kosten von bis zu 600 Euro entstehen. Zu beachten ist in Thüringen, dass bereits für einfache schriftliche Auskünfte Gebühren erhoben werden können (mindestens fünf Euro). In Berlin muss sowohl für umfangreiche mündliche als auch für einfache schriftliche Auskünfte gezahlt werden. Noch sind dies mindestens 10,23 Euro.

Tipp:

In einigen Bundesländern, beispielsweise Hamburg und Nordrhein-Westfalen, sind anerkannte Naturschutzverbände aus dem jeweiligen Bundesland von den Gebühren befreit (jedoch nicht von den Auslagen, also beispielsweise den Kosten für Kopien). Soweit möglich, wäre es ratsam, sich in diesen Ländern an die Verbände zu wenden, um eventuell Kosten zu sparen.

Stasi-Unterlagen

Wer Kontakt zu Historikern hat, ist gut beraten, deren Hilfe zu suchen, denn für sie sind der Einblick in Stasi-Akten sowie der Erhalt von Duplikaten weitaus günstiger. Die Akteneinsicht kostet einen Journalisten 76,69 Euro (Zwecke der Forschung: 10,23 Euro). Für Duplikate ohne vorherige Einsichtnahme zahlen Journalisten 76,69 Euro (Forschung: 10,23 Euro), mit vorheriger Einsichtnahme 38,35 Euro (Forschung: 5,11 Euro). Auslagen werden ebenfalls erhoben (s. Tabelle).

Der Zugang zu Veranstaltungen

Der Zugang zu öffentlichen politischen Veranstaltungen oder Versammlungen, also zum Beispiel Demonstrationen, steht jedem frei und ist damit auch für Vertreter der Medien kostenlos. Private Veranstalter von beispielsweise Kongressen, Konzerten oder Sportereignissen können jedoch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz verlangen, dass Journalisten wie alle anderen Besucher auch Eintritt zahlen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Die Unterstützung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bei der Recherche ist kostenlos.

Kostenübersicht

Information
Kosten in Euro
Auskunft nach den Landespressegesetzen 0,00
Register und Verzeichnisse  
Einsichtnahme bei der Behörde in Grundbuch, Handels-, Unternehmens- und Vereinsregister 0,00
Auszug aus Grundbuch, Handels-, Unternehmens- und Vereinsregister, in Papierform (unbeglaubigt) 10,00
Auszug aus Handels-, Unternehmens- und Vereinsregister, per Mail geschickt (unbeglaubigt) 5,00
Online-Abruf pro Registerblatt oder Dokument (Handels-, Unternehmens- und Vereinsregister) 4,50

Information
Kosten in Euro
Bundes-IFG  
Einfache mündliche und schriftliche Auskünfte, bei wenigen Kopien 0,00
Ablehnung eines Antrags 0,00
Kopien 15,00 bis 125,00
Kopien, bei hohem Aufwand 30,00 bis 500,00
Schriftliche Auskunft plus Abschriften 30,00 bis 250,00
Schriftliche Auskunft plus Abschriften, bei hohem Aufwand 60,00 bis 500,00
Kopie DIN A4, schwarz-weiß 0,10
Kopie DIN A3, schwarz-weiß 0,15
Kopie DIN A4. Farbe 5,00
Kopie DIIN A3, Farbe 7,50
Abgefilmte Akte, pro Seite 0,25
   
Bundes-UIG  
Einsichtnahme vor Ort 0,00
Einfache mündliche und schriftliche Auskünfte, bei wenigen Kopien 0,00
Ablehnung eines Antrags 0,00
Höhere Anzahl Kopien bis 125,00
Höhere Anzahl Kopien, bei hohem Aufwand bis 500,00
Schriftliche Auskunft plus Duplikate bis 250,00
Schriftliche Auskunft plus Duplikate, bei hohem Aufwand bis 500,00
Kopie DIN A4 0,10
Kopie DIN A3 0,15
Abgefilmte Akte, pro Seite 0,25
   
Stasi-Unterlagen  
Akteneinsicht (für Journalisten) 76,69
Duplikate mit vorheriger Einsichtnahme (für Journalisten) 38,35
Duplikate ohne vorherige Einsichtnahme (für Journalisten) 76,69
Kopie DIN A4 0,10
Kopie DIN A3 0,15
Abgefilmte Akte, pro Seite 0,26
   
Unterstützung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 0,00