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Das undurchsichtige Kartell der
Nachwuchspolitiker

Zusammenfassung der Recherche

Von Sebastian Heiser

Es begann im Juni 2005 mit einer Pressemitteilung von „Jungdemokratinnen/Junge Linke NRW":

Der Jugendverband habe Klage dagegen eingereicht, dass die Jugendverbände der Parteien die Jungdemokraten aus dem "Ring Politischer Jugend" und damit zugleich von staatlichen Fördergeldern ausgeschlossen hatte. Das Geld, was bisher die Jungdemokraten erhalten hätten, würden nun Jusos, Junge Union, Junge Liberale und Grüne Jugend untereinander aufteilen.
Zu diesem Zeitpunkt ist mir bereits bekannt: Die Jungdemokraten waren bis 1982 der Jugendverband der FDP, anschließend standen sie den Grünen nahe, hatten jedoch nie wieder eine offizielle Mutterpartei und waren jetzt politisch eher auf Höhe der Linkspartei. Ich wusste zudem von meiner eigenen Zeit bei der Grünen Jugend, wo ich unter anderem Redakteur der Mitgliederzeitung war, dass bei vielen Veranstaltungen dort Teilnahmelisten auslagen, die ausgefüllt werden mussten, damit der Verband die Verwendung staatlicher Zuschüsse nachweisen konnte.
Im ersten Rechercheschritt wollte ich zunächst einmal die grundlegenden Fragen klären: Wie viel Geld erhalten die politischen Jugendorganisationen in NRW aus staatlichen Mitteln? Wie wird dieses Geld unter den Verbänden verteilt? Welche Kriterien gibt es für die Verteilung und für welche Zwecke wird das Geld ausgegeben?
Diese vermeintlichen Basisfragen sollten mich die nächsten zehn Monate beschäftigen. Auf dem Weg dorthin gab es bei der Informationsbeschaffüng zahlreiche Widerstände. Die Jugendverbände der Parteien wollten sich fast durchweg überhaupt nicht zu dem Thema äußern. Auch staatliche Stellen waren sehr zurückhaltend und lehnten es mehrmals ab, mir Informationen zu geben, auf die ich als recherchierender Journalist einen Anspruch hatte. Nachdem die jeweilige Pressestelle die gewünschte Auskunft verweigerte, half es jedoch in zwei Fällen, einen formalen Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW beziehungsweise des Pressegesetzes NRW zu stellen, um doch noch die Information zu erhalten, m einem dritten Fall rührte dagegen erst die Klage vor dem Verwaltungsgericht zum Erfolg.
Aber der Reihe nach: Ein erster Ansatz ist die Internetseite der Jungdemokraten, auf der neben der Pressemitteilung auch die Klage gegen den "Ring Politischer Jugend" sowie die Stellungnahme des Rings vor Gericht veröffentlicht sind. Daraus ergibt sich: Die politischen Jugendverbände in NRW haben sich in einem Verein zusammengeschlossen, eben jenem „Ring Politischer Jugend". Aus dem Landeshaushalt erhalten die Mitgliedsorganisationen des Rings jährlich Zuschüsse von 1,15 Millionen Euro, die zweckgebunden für „Politische Bildung" sind und ausdrücklich nicht für Wahlkampfveranstaltungen und Parteiarbeit ausgegeben werden dürfen. Der Ring beschließt selbst darüber, wie er die Mittel untereinander aufteilt. Die Jungdemokraten hatten in der Vergangenheit ein Teil des Kuchens abbekommen, so lange sie Mitglied im Ring waren.
Doch dann hatten im Jahr 2004 die Jugendverbände der Parteien - also Junge Union, Jusos, Grüne Jugend und Junge Liberale - gegen die Stimmen der Jungdemokraten eine Satzungsänderung beschlossen. Zuvor durfte Mitglied im Ring werden, wer entweder 1.500 Mitglieder hatte oder Jugendverband einer im Landtag vertretenen Partei war. Aus dem "oder" wurde durch die Satzungsänderung ein "und". Die Jungdemokraten wurden dadurch aus dem Ring ausgeschlossen - und damit auch von den 1,156 Millionen Euro vom Land NRW, die der Ring verteilte.
Das zuständige Landesministerium bestätigte mir die Vorgänge. Grund dafür, dass die Jungdemokraten kein Geld mehr erhalten sollten, sei ausdrücklich nicht etwa die Qualität der Bildungsarbeit der Jungdemokraten oder eine politische Entscheidung des Ministeriums, sondern allein der formale Grund, dass die Jungdemokraten nicht mehr Mitglied im Ring Politischer Jugend seien. Ein Problem in dem Ausschluss sah das Ministerium nicht: Es "entspricht demokratischem Selbstverständnis und ist von daher selbstverständlich, dass freiwillige Zusammenschlüsse von Organisationen über ihre Satzung und ihre Mitgliedsverbände frei entscheiden", teilte mir ein Sprecher mit. Der von mir befragte Staatsrechts-Professor Hubert Schmelter befand jedoch: Es könne nicht sein, dass eine Gruppierung benachteiligt wird, nur weil sie keine Mutterpartei hat. Da würden Wettbewerber nur deshalb ausgeschlossen, weil sie nicht dem etablierten Parteienspektrum angehören. Es müsse jedoch gleiche Bedingungen für alle demokratischen Jugendverbände geben.
Das Land NRW dürfe nicht erst die Entscheidung über die Verteilung öffentlicher Mittel an einen privaten Verein übertragen und dann mit der Entscheidung dieses Vereins nichts mehr zu tun haben wollen.

Wer bekommt wie viel?

Meine ersten Artikel zu dem Thema erscheinen am 17. August 2005 in der Frankfurter Rundschau und zwei Tage später in der NRW-Ausgabe der taz. Doch in den Artikeln fehlt noch eine wichtige Information: Wie teilen die Jugendverbände die 1,156 Millionen Euro untereinander auf? Die Jusos, die die Geschäftsführung im Ring Politischer Jugend übernommen haben, teilen mir lapidar mit, das Geld werde "prozentual verteilt". Vom Ministerium heißt es, „dass der Ring Politischer Jugend den Verteilerschlüssel selbst festlegt und die Frage daher auch selbst beantworten muss". In den Rechenschaftsberichten der Parteien findet sich die Zahl auch nicht - darin steht nur, wie viel Geld die Jugendverbände insgesamt vom Staat erhalten, es fehlt jedoch die Aufschlüsselung nach Bundesländern. Auch der Gang zum Vereinsregister bleibt vergeblich: Der Ring Politischer Jugend ist ein nicht eingetragener Verein.
Ich kündige daraufhin dem Ministerium an, nun einen Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW einzureichen. Doch der  Pressesprecherin ist derlei nicht bekannt - sie glaubt, ich hätte nur Anspruch auf Informationen, die bei einer Behörde über mich persönlich gespeichert sind. Erst daraufhin reiche ich den Antrag schriftlich ein, die Pressesprecherin leitet ihn an den Justiziar weiter und so erfahre ich schließlich den Verteilungsschlüssel: 43,5 Prozent des Geldes geht an die Jusos, 34,5 Prozent an die Junge Union, 12,5 Prozent an die Jungen Liberalen und 9,5 Prozent an die Grüne Jugend. Auffällig ist, dass die Prozentsätze zum Teil" über Jahre gleich geblieben sind.
Die Jusos hatten jedoch zuvor behauptet, im Verteilungsschlüssel spiegele sich "Mitgliederzahlen, Präsenz der Jugendorganisation in NRW, Art, Anzahl und Umfang von Bildungsveranstaltungen, Präsenz der Mutterparteien auf Landes- und Bundesebene" wieder. Wenn es solche klaren Kriterien gäbe, hätte sich der Verteilungsschlüssel aber regelmäßig ändern müssen. Die Zahlen sprechen jedoch dafür, dass es schlicht keine nachvollziehbaren Kriterien gibt, nach denen das Geld verteilt wird. Ohne den Auskunftsantrag an das Ministerium wäre dies nie herausgekommen - und es wäre auch noch unklar, welche Parteijugend von den 1,156 Millionen Euro wie viel erhält.
Am 2. September 2005 verkündet das Landgericht Düsseldorfsein Urteil im Prozess der Jungdemokraten gegen den Ring - ein voller Sieg für die Jungdemokraten. Die Jungdemokraten seien auf eine Mitgliedschaft im Ring angewiesen, um finanzielle Förderung durch die Landesregierung zu erhalten. Der Verein habe insofern eine wirtschaftliche Machtposition. Es sei kein ausreichender Grund für einen Ausschluss, dass die Jungdemokraten keine Mutterpartei hätten - schließlich fördere das Land mit dem Geld Jugendarbeit und keine Parteiarbeit. Der Ausschluss der  Jungdemokraten sei eine "ungerechtfertigte Ungleichbehandlung" gewesen und nichtig.

Für was wird das Geld ausgegeben?

Während der Ring Politischer Jugend seine Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorbereitet, melde ich mich beim Landesjugendamt, gegenüber dem die Jugendorganisationen die Verwendung der Mittel nachweisen müssen - schließlich dürfen die Zuschüsse nur für "politische Bildung" ausgegeben werden. Mich interessiert, wohin das Geld konkret fließt. Von der Pressestelle heißt es jedoch, "dass wir Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht geben können". Es handele sich "um verwendungsnachweisrechtliche Daten", lediglich die geförderten Jugendverbände könnten die Erlaubnis zur Veröffentlichung geben.
Ich schicke nun einen schriftlichen Antrag, in dem ich mich auf das Presserecht und das Informationsfreiheitsgesetz stütze. Erst daraufhin erhalte ich die gewünschte Auskunft - und eine lange Liste, in der die vom Land bezuschussten Bildungsveranstaltungen der Jugendverbände aufgeführt sind. So erfahre ich zum Beispiel, dass die Jungsozialisten vom 30. Mai bis l. Juni 2003 in Oer-Erkenschwick ein Seminar mit zwölf Personen zum Thema "Grundlagen sozialistischer Politik" organisiert und dafür 986,40 Euro ausgegeben hatten. Doch das Geld fließt nicht nur in solche Bildungsveranstaltungen, auch die "Personalkosten" für Angestellte und die "Sachkosten" etwa für Miete, Postverschickungen oder den Druck von Flyern werden vom Land bezuschusst - und das Geld wird sogar ganz überwiegend dafür ausgegeben. Bei der Jungen Union floss nur 22 Prozent des Landesgeldes in konkrete Bildungsveranstaltungen, bei den Jusos waren es 13,5 Prozent und bei Jungen Liberalen und Grüner Jugend sogar nur rund 4 Prozent.
Das heißt: Das Geld, das für "politische Bildung" gedacht ist, wird nur zu einem Bruchteil für Bildungsveranstaltungen ausgegeben, der größte Teil dagegen für Angestellte und Miete. Ich vergleiche das mit den Zahlen bei den nicht politischen Jugendverbänden - etwa BUNDjugend, Sportjugend, Jugendfeuerwehr. Alle Verbände geben prozentual deutlich mehr Geld für konkrete Projekte wie etwa Jugendfreizeiten aus. Ein Grund dafür: Das Ministerium schreibt den Verbänden vor, dass mindestens 40 Prozent des Geldes für derlei Projekte ausgegeben werden müssen. Eine Ausnahme gibt es nur für die politischen Jugendverbände.
Das Ministerium erklärt dies wie folgt: Die klassischen Jugendverbände leisteten "sowohl Bildungsarbeit als auch sozialpädagogische Arbeit", daher müsse hier "eine gewisse Quotierung vorgegeben werden, damit die Mittel für alle Bereiche zum Einsatz kommen". Bei der Bildungsarbeit der Parteijugenden dagegen gehe es darum, Kenntnisse über das parlamentarische System, gesellschaftliche Funktionsweisen sowie die soziale und kulturelle Entwicklung zu vermitteln. Und das passiere häufig abends bei Veranstaltungen in den angemieteten Räumen und durch die Bildungsreferenten der Verbände. Eine Vorgabe sei hier "nicht erforderlich".
Mein Verdacht dagegen ist, dass die vom Land NRW bezahlten Mitarbeiter der politischen Jugendverbände in den vom Land NRW bezahlten Räumen nicht hauptsächlich Veranstaltungen organisieren und moderieren, sondern hauptsächlich Parteiarbeit machen. Da das Land dies aber nicht überprüft und die Jugendverbände mir gegenüber nicht auskunftsverpflichtet sind, kann ich diese These nicht erhärten.
Später stoße ich noch auf etwas anderes: Die vom Landesministerium erlassenen "Richtlinien zum Landesjugendplan" legen fest: "Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, am Wirksamkeitsdialog teilzunehmen", also die Arbeit zusammen mit den Landesjugendämtern zu evaluieren. Dies ist ein ziemlich umfangreicher Prozess, der in einem dicken Bericht mündet. Nicht jedoch bei den politischen Jugendverbänden. Zwar sind auch die verpflichtet, aber bei ihnen findet der Wirksamkeitsdialog einfach nicht statt. Das Ministerium teilt mir mit, die Evaluation werde "nicht bei allen Trägem angewendet". Einen Grund dafür, warum die politischen Jugendverbände von der Evaluation ausgenommen werden, nennt das Ministerium nicht. Ohne den Auskunftsantrag gegenüber dem Landesjugendamt hätte ich all dies nie erfahren.

Wer entscheidet darüber, wie viel Geld die Verbände erhalten?

Im Dezember 2005 gehe ich der Frage nach, wo im Landeshaushalt eigentlich festgeschrieben ist, dass 1,156 Millionen Euro pro Jahr an die politischen Jugendverbände fließen. Eine Suche auf der Webseite des Finanzministeriums im Doppelhaushalt 2004/2005 führt jedoch nicht zum Ziel. Die Sprecherin des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration sagt, sie werde sich dieser Frage nicht äußern.
Das Finanzministerium verweist mich weiter und erklärt, falls das Generationenministerium mir auf die Frage nicht antworten wolle, dann "wird es dafür Gründe geben". Ich solle es doch auch beim Ministerium für Schule und Weiterbildung probieren, das erklärt sich allerdings für nicht zuständig.
Ich schicke daher einen schriftlichen Antrag auf Auskunft an das Generationenministerium, den ich auf das Presse- sowie das Informationsfreiheitsgesetz NRW stütze. Die Frage: Wo im Haushalt stehen die 1,156 Millionen, die an die Jugendverbände der Parteien gehen? Die Antwort dauert einen Monat und lautet, dass im Haushalt für den Posten "Politische Jugendbildung/Jugendbildungsstätten/Ring Politischer Jugend" im Jahr 2004 genau 3.208.700 Euro vorgesehen seien und für das Folgejahr 3.002.700 Euro. Das beantwortet jedoch nicht die Frage, wo denn festgehalten ist, dass von diesen gut 3 Millionen Euro genau 1,156 Millionen Euro an die politischen Jugendverbände gehen. Ich hake beim Ministerium nach. Die Antwort: "Die Entscheidung wird im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung durch das Parlament getroffen". Ich suche jedoch weiter den genauen Beschluss. Die Sprecherin teilt mir mit: "Bei Ihrer Suche kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen."
Inzwischen ist es Mitte Februar geworden, seit fast zwei Monaten nun erhalte ich keine Auskunft vom Ministerium und so deute ich erstmals an, dass ich zur Not auch vor das Verwaltungsgericht ziehen würde. Vom Ministerium heißt es nun, es sei seiner Auskunftsverpflichtung vollständig nachgekommen, alle zusätzlichen Informationen könne ich vom Landtag erhalten. Jedoch kann auch das dortige Referat Informationsdienste keinen entsprechenden Landtagsbeschluss finden.
Am ersten März schicke ich meine Klage gegen das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration an das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Das meldet sich bereits am 7. März: Da ich in Köln wohne, sei das Verwaltungsgericht Köln zuständig, man werde das Verfahren nach dort verweisen. Bereits vorab solle ich jedoch die Gerichtskosten von 363 Euro bezahlen. Es folgt – nun an das Verwaltungsgericht Köln - eine Stellungnahme des Ministeriums, eine Stellungnahme von mir und schließlich eine weitere Stellungnahme des Ministeriums und darin dann die Korrektur der bisherigen Linie. Es gebe keinen ausdrücklichen Beschluss des Landtages, dass 1,156 Millionen Euro an die politischen Jugendverbände fließen sollen: "Dem Ministerium kann nun nicht vorgeworfen werden, dass bei derart komplexen Entscheidungsvorgängen in entsprechenden Protokollen und anderen Unterlagen der Inhalt der Beratungen nicht bis in das kleinste Detail aufgenommen wird." Es gehe "um eine im Vergleich zur Größenordnung des Gesamthaushaltes des Landes geringfügige Summe". Der zuständige Landtagsausschuss habe beschlossen, dass die Mitgliedsverbände des Rings Politischer Jugend weiter gefördert werden sollen und daher sei die Förderung auch in der gleichen Höhe wie bereits im Vorjahr 2003 ausgefallen.
Der gesuchte Beschluss des Landtages existierte also überhaupt nicht, das Ministerium hatte mich mit seinen vorherigen Auskünften in die Irre geführt und so tun wollen, als sei der Landtag für die Gesamthöhe der Zuschüsse verantwortlich und nicht das eigene Haus. Erst nach der Klage korrigierte sich das Ministerium in der Stellungnahme an das Gericht.
"Ist die begehrte Auskunft nunmehr vollständig erteilt", fragte mich das Verwaltungsgericht in seinem Begleitschreiben. Ja, lautete meine Antwort, die Klage hätte sich damit erledigt. Anschließend schreibt mir das Verwaltungsgericht: Da ich die Klage zurückgezogen habe, müsse ich nun auch die Kosten tragen.

Die Probleme mit dem journalistischen Auskunftsanspruch

Nach den Erfahrungen dieser Recherche ist der journalistische Auskunftsanspruch ein recht unhandliches Instrument und damit für den journalistischen Alltag ungeeignet. Wer für die tagesaktuelle Produktion nach Informationen sucht, wird in der Schnelle weder einen Antrag auf Auskunft zu Papier bringen und begründen können noch wird dieser bis zum Redaktionsschluss zu einer Antwort führen. Jedoch bei Recherchen, die mit großem Aufwand und über eine längere Dauer betrieben werden, kann der Auskunftsanspruch zu Erkenntnissen führen, die für das Rechercheziel hochrelevant sind und die auf anderem Wege nicht zu erhalten sind.
Auch bei solchen Recherchen empfiehlt es sich jedoch, es erst mit einer normalen Anfrage an die Pressestelle zu probieren und erst bei einer ablehnenden Antwort juristisch zu werden. Nach meiner Erfahrung holen die Pressestellen dann intern Rat bei ihren Hausjuristen. Dies hilft bereits oft weiter, denn den Pressesprechern, mit denen ich während der Recherche zu tun hatte, schien die Existenz und der Umfang des journalistischen Auskunftsanspruches nicht bekannt zu sein. Ob das auch daran liegt, dass die Pressesprecher in ihrem Alltag nicht mit Journalisten zu tun haben, die auf ihr Auskunftsrecht bestehen, sondern die sich mit den Informationen, die eine Behörde herausgeben will, zufrieden geben?
Die Klage gegen das Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration war die erste Klage, die ich jemals irgendwo einreichte und ich wollte dies ohne Anwalt probieren. Die Grundlage für meine Argumentation holte ich aus dem Medienrechts-Handbuch, das wir an der Kölner Joumalistenschule durchgenommen hatten: "Medienrecht - Eine Einrührung" von Udo Branahl. Zudem las ich die Urteile zum Medienrecht durch, die ich online finden konnte, und arbeitete passende Stellen daraus in meine Klage ein. Mir fehlten dagegen Informationen über den Aufbau einer Klageschrift - hier musste ich improvisieren.
Dass ich die Verfahrenskosten tragen musste, war ärgerlich. Zum Glück wurden aber nicht die 360 Euro fällig, die ich vorab überweisen musste, sondern nur gut 40 Euro, offensichtlich deshalb, weil das Verfahren nicht komplett durchgezogen wurde. Erst später erfuhr ich: Damit das Ministerium auch die Verfahrenskosten trägt, hätte ich dies bei Gericht extra beantragen müssen.
Zu meinen Fehlern gehörte auch, dass ich den Antrag zunächst an das falsche Gericht schickte, da ich dachte, das Gericht an dem Ort, an dem auch das Ministerium sitzt, sei zuständig. Dies führte zu einer leichten Verzögerung bei der Bearbeitung der Klage, fiel jedoch angesichts der Gesamtdauer der Recherche nicht groß ins Gewicht. Genau wie meine anderen Fehler, die durch Unkenntnis des Verfahrens entstanden.

Das partielle Scheitern der Recherche

Im Laufe der Monate hatte die Recherche ergeben; dass in NRW ein System der indirekten Parteienfinanzierung entstanden ist, das dazu dient, den im Landtag vertretenen Parteien über ihre Jugendorganisationen zusätzliche Mittel für ihre politische Arbeit zur Verfügung zu stellen. Kaschiert wird dies als "politische Bildung", die jedoch bei Parteien ohnehin nicht von der allgemeinen politischen Arbeit und Wahlwerbung abgegrenzt werden kann und zudem wird diese Begrenzung in der Realität auch gar nicht überprüft. Die Vielzahl der Akteure - Landtag, Ministerium, Landesjugendamt, Ring Politischer Jugend, Jugendverbände - gewährleistet die Intransparenz dieses Systems, in dem alle immer auf die anderen verweisen können. Besonders raffiniert konstruiert ist dabei der "Ring Politischer Jugend", ein nicht eingetragener und daher auch nicht rechtsfähiger Verein ohne eigene Geschäftsstelle, ohne Angestellte, Telefonnummer und Webseite, dessen einzige erkennbare Aufgabe es ist, die vom Land zur Verfügung gestellten Gelder unter den beteiligten Jugendverbänden aufzuteilen. Die Aufteilung dieser öffentlichen Gelder erfolgt dabei nicht nach nachvollziehbaren Kriterien, sondern einfach per Abstimmung unter den Beteiligten. In meinen Artikeln bezeichnete ich den Ring Politischer Jugend daher als "Verteilungskartell".
Interessant ist dies vor allem im Vergleich mit der im Parteiengesetz festgelegten Parteienfinanzierung. Dort ist vorgegeben, wie viel Geld maximal an die Parteien geht und nach welchen Kriterien das Geld ausbezahlt wird (nämlich einerseits nach Wählerstimmen und zweitens nach der Höhe der Spenden an die Parteien). Die Bundestagsverwaltung veröffentlicht schließlich, welche Partei wie viel Geld erhalten hat, die Parteien müssen dies auch in ihren Rechenschaftsberichten angeben. All dies ist bei den Zuschüssen des Landes an die Jugendverbände der Parteien (und damit an die Parteien selbst, da die Jugendverbände - außer bei den Julis – Teil ihrer Parteien sind) komplett anders.
Dennoch habe ich anschließend nicht wieder über das Thema berichtet. Als Grund dafür könnte ich anführen, dass neben Journalistenschule und VWL-Studium nicht mehr Zeit dafür blieb oder dass es sich finanziell nicht lohnte (das karge Zeilengeld der taz nrw von 26 Cent deckte nicht einmal die Kosten für Telefonate, Fahrten zu Gerichtsverhandlungen im Prozess der Jungdemokraten, Porto und meine eigenen Gerichtskosten). Es war aber ein anderer Punkt, der meinen Eifer erlahmen ließ:
Das öffentliche Desinteresse an dem Thema. Keine einzige Interessensgruppe griff das Thema auf, der Landesrechnungshof winkte ab, die Opposition im Landtag profitierte genauso wie die Regierungsparteien von dem System und blieb still und auch keine andere Zeitung griff das Thema auf (ausgenommen von der Süddeutschen, in der ein ehemaliger Mitarbeiter der taz nrw volontierte und einen Artikel zu dem Thema unterbringen konnte). Vielleicht war es mir auch einfach nicht gelungen, die Rechercheergebnisse verständlich genug aufzuschreiben. Vielleicht wäre es auch leichter in einem Rechercheteam gewesen, in dem man sich gegenseitig motiviert. Wer weiß. Jedenfalls zweifelte ich zusehends: Hatte ich mich verrannt? Interessierte das alles überhaupt irgendjemanden?
Heute sehe ich den Abbruch der Recherche als Fehler - ich hätte mich nicht vorzeitig von dem Thema abbringen lassen dürfen. Zumal es auch jenseits von NRW vergleichbare Strukturen gibt – in vielen Bundesländern gibt es einen Ring Politischer Jugend und eine entsprechende Förderung durch das Land, genauso auch in einzelnen Städten und auch auf Bundesebene. Dort versucht zum Beispiel gerade der Jugendverband der Linken - bislang vergeblich -, in den Ring Politischer Jugend und damit die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgenommen zu werden. Für künftige Recherchen bleibt also noch ein weites Feld.